Fachkompetenz und Expertise auf höchstem Niveau.

Alle Partner sind Prüfingenieure für Baustatik bzw. Brandschutz. Die damit verbundenen Ansprüche an fachgerechte Bearbeitung und Verlässlichkeit kommen in unserer Arbeit zum Ausdruck. Ihren Wunsch nach Funktion, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik bringen wir zusammen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres über 60-köpfigen Teams können wir Ihnen ein umfangreiches Leistungssprektrum anbieten. Sowohl Klein- als auch Großobjekte im Neubau und Bestand werden von uns über alle Leistungsphasen kompetent und leistungsstark betreut. Neben der Aufstellung von Nachweisen auf allen Gebieten der Tragwerksplanung kümmern wir uns auch um die Prüfung von bautechnischen Nachweisen.

Von der ersten Machbarkeitsstudie über die Beratung des Bauherrn, Erstellung der Statik und Ausführungsplanung bis hin zur Erstellung von Bestandsplänen – bei uns finden Sie gute und wirtschaftliche Lösungen.

Auch auf dem Gebiet der Bauphysik können Sie auf unsere fundierte Expertise und große Planungserfahrung bauen. Sowohl die Erstellung von Schall- und Wärmeschutznachweisen als auch die Aufstellung bzw. Prüfung von Brandschutzkonzepten und dem baulichen Brandschutz sind Teil unserer Leistungspalette.



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Tragwerksplanung

Unabhängig vom Gebäudetyp oder der Art des Tragwerks: Wir erstellen Ihnen die Tragwerksplanung und Prüfung von bautechnischen Nachweisen. Die Tragfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gebrauchstauglichkeit immer im Blick.

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Bautechnische Prüfung

Durch die Größe und Erfahrung unseres Büros sowie unsere auch auf Spezialgebieten geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir Ihr Bauvorhaben in technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht bestens begleiten und eine reibungslose und unabhängige Bearbeitung sicherstellen. Alle aktiven Partner sind als Prüfingenieure für Baustatik bzw. staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit zugelassen.

In kooperativer Zusammenarbeit mit allen Beteiligten führen wir Ihre Baumaßnahme zum gewünschten Erfolg. Wir sind in Nordrhein-Westfalen das einzige Büro, dass auf vier aktive Prüfingenieure zurückgreifen kann. Dadurch können wir für Ihr Bauvorhaben nicht nur einen terminlich reibungslosen Ablauf garantieren, sondern können auch flexibel auf Unvorhergesehenes reagieren.

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Objektplanung

Wir bieten für Ingenieurbauwerke im Verkehrswegebau und Wasserbau das ganzheitliche Leistungsspektrum der Objekt- und Tragwerksplanung an:
Entwurf, Varianten- und Machbarkeitsuntersuchungen, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Baukostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Objektüberwachung.

Lassen Sie sich durch unsere Referenzen inspirieren oder fragen Sie gerne Ihre gewünschten Leistungen an.

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Gutachten zur Standsicherheit

Für die objektive Bewertung von vermeintlichen oder tatsächlichen Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ein Gutachten eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden hilfreich. Auch die Beweissicherung eines Gebäudezustandes vor dem Beginn von Baumaßnahmen im Nachbarbereich (z.B. tiefe Baugruben neben dem eigenen Gebäude) ist ein Betätigungsfeld für den Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.

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Bauphysik

In Ergänzung zu der Aufstellung oder Prüfung der Tragwerksplanung übernehmen wir außerdem die Aufstellung oder Prüfung der baurechtlich geforderten Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz, einschließlich der Ausstellung von dena-Energieausweisen.

Lassen Sie sich durch unsere Referenzen inspirieren oder fragen Sie gerne Ihre gewünschten Leistungen an.

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Brandschutztechnische Prüfung

Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung der Planung sowie der Ausführung.

Bei der Prüfung der Planung wird für Wohngebäude mittlerer Höhe und zugehörigen Garagen von staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft und bescheinigt, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

Bei Fertigstellung müssen Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen vorliegen, wonach sie sich durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung davon überzeugt haben, dass die baulichen Anlagen entsprechend der geprüften Planung errichtet oder geändert wurden.

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Brandschutzkonzepte

Das Brandschutzkonzept ist eine Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes. Es umfasst alle zu ergreifenden Maßnahmen inkl. Begründung. Wenn wir Brandschutzkonzepte erstellen, wägen wir technische und wirtschaftliche sowie ästhetische Aspekte sorgfältig ab. Die beste Planung für Sie.

Für große Sonderbauten wie z.B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Versammlungsstätten ist ein Brandschutzkonzept zwingend erforderlich; ebenso, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll. Die Bauaufsichtsbehörde kann auch für kleine Sonderbauten die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes verlangen.

Gemäß Bauordnung NRW soll das Brandschutzkonzept von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt werden.

Wir erstellen Brandschutzkonzepte für:

Versammlungsstätten
Bürogebäude
Kindergärten
Krankenhäuser/Pflegeheime
Schulen/Hochschulen
Verkaufsstätten
Gast-/ Beherbergungsstätten
Industrie- und Gewerbeobjekte
Hochhäuser
Garagen

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Objektplanung / Fachbauleitung

Objektplanung bei Brandschutzsanierungen
Bei Brandschutzsanierungen übernehmen wir gerne die Objektplanungsleistungen für Sie. Dabei berücksichtigen wir die Nutzungs- und Brandschutzanforderungen und beziehen die Beiträge der Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung mit ein.

Unsere Leistungen:

Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Vorbereiten der Vergabe
Mitwirkung bei der Vergabe
Objektüberwachung

Fachbauleitung Brandschutz
Die Fachbauleiterinnen und Fachbauleiter für den Brandschutz überwachen nach Erteilung der Baugenehmigung die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und der gesetzlichen Vorschriften während der Bauphase bis zur Abnahme. Sollte es zu Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes kommen, ist ihre Aufgabe diese einer Genehmigung zuzuführen.

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Sachverständigen Gutachten

Brandschutzgutachten
Bei einem Gutachten handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme. Diese ist nötig bei der Bewertung von strittigen Sachverhalten oder zu Beweiszwecken, wie etwa der Feststellung des tatsächlichen Zustands eines Bauteils. Man unterscheidet zwischen Privat- und Gerichtsgutachten. Bei Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson bzw. einer privaten Institution oder einer öffentlichen Körperschaft beauftragt. Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom Gericht als Gutachter bestellt. Gutachten sind stets unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich zu erstatten.

Schäden an Gebäuden
Für die objektive Bewertung von vermeintlichen oder tatsächlichen Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ein Gutachten eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden hilfreich. Auch die Beweissicherung eines Gebäudezustandes vor dem Beginn von Baumaßnahmen im Nachbarbereich (z.B. tiefe Baugruben neben dem eigenen Gebäude) ist ein Betätigungsfeld für den Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.

Bewertung von Immobilien
Es gibt vielfältige Anlässe, die ein Verkehrswertgutachten nach §194 Baugesetzbuch, Marktwerteinschätzungen oder Kurzgutachten erfordern. Hierzu zählen unter anderen der Verkauf oder der Kauf von Immobilien, Zwangsversteigerungen, Vermögensauseinandersetzungen bei Nachlassregelungen, Wertermittlungen als Grundlage für Investitionsentscheidungen usw. Wir bieten Ihnen die Erstellung objektiver und unabhängiger Wertermittlungen für Immobilien an. Gerne beraten wir Sie dazu.

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Brandschutz Sonstiges

Brandschutztechnische Stellungnahmen
Brandschutztechnische Stellungnahmen sind wichtige Entscheidungshilfen für Bauherren sowie für Planungs- und Ausführungsbeteiligte. Sie dienen der brandschutztechnischen Beurteilung von abgegrenzten Sachverhalten außerhalb eines Brandschutzkonzeptes und zur Bewertung einzelner Fragestellungen

Feuerwehrpläne
Im Brandfall dienen Feuerwehrpläne der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage.
Wir erstellen für Sie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und arbeiten die besonderen Anforderungen der jeweiligen Brandschutzdienststelle ein.

Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen dem Nutzer einer baulichen Anlage zur Orientierung. Die Pläne müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen.
Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne nach ASR A1.3 / DIN ISO 23601 – mit den erforderlichen Angaben und lesbar für die Nutzer.

Brandschutzordnungen
Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen.
Wir erstellen für Sie Brandschutzordnungen nach DIN 14096.